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Kindervorsorgeuntersuchung für einen sicheren Start in das Leben

Bereits vom Tag der Geburt an gut versorgt für einen guten Start in das Leben. (Bild von Semevent auf Pixabay)

Nach der Entbindung stehen für die neuen Eltern gleich etliche Fragen im Raum. Zwei davon sind sicherlich, wie es um die Gesundheit des neugeborenen Kindes steht und ob die Entwicklung in den ersten Lebensjahren dem Alter entsprechend ist. Dafür gibt es die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9, die in dem gelben Kinder-Untersuchungsheft des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Kinder- und Jugendarzt dokumentiert werden und die Gesundheit des Kindes insbesondere in den ersten Lebensmonaten überwacht.

Der Übersichtshalber fassen wir die einzelnen Vorsorgeuntersuchungen einmal tabellarisch zusammen, damit Sie wissen, was bei den jeweiligen Terminen passiert:

Untersuchung

Lebensabschnitt

Inhalt der Untersuchung

U1

Neugeborenen- Erstuntersuchung

Kontrolle der Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und der Reflexe

U2

3. – 10. Lebenstag

Anamnese, körperliche Untersuchung einschließlich Sinnesorgane und der Reflexe

U3

4. – 5. Lebenswoche

Anamnese, Prüfung des Trinkverhaltens, Aufklärung über Impfungen, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung, körperliche Untersuchung einschließlich Reflexe, Motorik, Gewicht und Reaktionen

U4

3. – 4. Lebensmonat

Anamnese, Impfstatus, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung, körperliche Untersuchung einschließlich Sinnesorgane, Geschlechtsorgane, Haut, Wachstum, Motorik und Nervensystem

U5

6. – 7. Lebensmonat

Anamnese, Impfstatus, Aufklärung zu Mundhygiene und zahnschonender Ernährung, Prüfung des altersgemäßen Entwicklung, körperliche Untersuchung wie bei U4

U6

10. – 12. Lebensmonat

Anamnese, Impfstatus, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung, insbesondere der geistigen Entwicklung, körperliche Untersuchung, einschließlich Sinnesorgane und Bewegungsfähigkeit

U7

21. – 21. Lebensmonat

Anamnese, Impfstatus, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung, körperliche Untersuchung mit Kontrolle der Sprache, Feinmotorik und Körperbeherrschung

U7a

34. – 36. Lebensmonat

Anamnese, Impfstatus, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung und körperliche Untersuchung, einschließlich frühzeitiger Erkennung von Sehstörungen

U8

46. – 48. Lebensmonat

Anamnese, Impfstatus, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung und körperliche Untersuchung, insbesondere der Sprache, Aussprache und Verhalten

U9

60. – 64. Lebensmonat

Anamnese, Impfstatus, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung und körperliche Untersuchung, einschließlich Motorik und Sprachentwicklung

 

Die letzten drei Untersuchungen zielen insbesondere darauf ab, Erkrankungen und Auffälligkeiten in der Entwicklung bereits im Vorschulalter zu erkennen und möglichst früh behandeln zu können, damit dem Besuch der Grundschule im späteren Leben nichts mehr im Wege steht. Zu diesen ersten 10 Untersuchungen werden auch noch zwei weitere Vorsorgeleistungen angeboten, die jedoch nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Inhalt der U10 Untersuchung, die im Alter von sieben bis acht Jahren stattfinden soll sind vor allem die Erkennung und Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen, u. a. möglicher Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen sowie motorische Entwicklung- und Verhaltensstörungen wie ADHS, die erst nach dem Eintritt in die Schule auffällig werden.

Die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung soll im Alter von neun bis zehn Jahren durchgeführt werden und konzentriert sich auf Erkennung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Jedoch stehen auch Zahn, Mund und Kiefer im Fokus sowie ungesundes Medienverhalten. Sie soll eine gesunde Lebensweise des Kindes unterstützen und festigen. Sollten Sie Interesse an den beiden zusätzlichen Untersuchungen haben, ist es ratsam, vorher mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und zu erfragen, ob diese Vorsorgeleistung übernommen wird.

Neben den U-Untersuchungen gibt es natürlich noch weitere Vorsorgeangebote, die das Kind bis zum Eintreten in die Volljährigkeit begleiten.

Untersuchung

Lebensabschnitt

Inhalt der Untersuchung

Neugeborenen-Screening

2. – 3. Lebenstag

Blutuntersuchung zum Ausschluss von z.B. Stoffwechselerkrankungen

Neugeborenen-Hörscreening

Erste Lebenstage

Früherkennung von Hörstörung durch Screeningtest

Untersuchung Hüftgelenke

4. – 5. Lebenswoche

Ultraschalluntersuchung zur Erkennung von Fehlstellung des Hüftgelenks

Untersuchung

Zahn

0 – 6 Jahre

Untersuchung von Zahn, Mund und Kiefer zur Früherkennung von Krankheiten, drei Untersuchungen insgesamt, die erste im dritten Lebensjahr

Untersuchung

Zahn

6 – 18 Jahre,

jährlich

Kontrolle, ab dem 12. Lebensjahr werden Besuche im Bonusheft eingetragen

J1

12 – 14 Jahre

Anamnese, Überprüfung psychischer und psychosozialer Risikofaktoren, Aufklärung zu gefährdendem Verhalten, z.B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum, körperliche Untersuchung

 

Neben der J1 Untersuchung gibt es auch noch die J2, die im Alter zwischen 16 bis 18 Jahre den Gesundheits-Check-Up von Jugendlichen darstellt. Diese Vorsorgeuntersuchung soll den Einstieg in die Volljährigkeit, insbesondere dem baldigen Beginn ins Arbeitsleben begleiten. Zu den Schwerpunkten gehören zum Beispiel die Erkennung und vor allem auch Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Körperhaltungsstörungen und Kropfbildung.

Andere Punkte umfassen das Verhalten, die Sozialisation, Erfragung der familiären Situation, Sexualverhalten und den individuellen Wünschen des Jugendlichen bezüglich seiner Zukunft. Diese Vorsorgeuntersuchung ist ein guter Zeitpunkt, um auch mal ohne Eltern ein vertrauliches Gespräch mit dem Jugend- oder Hausarzt zu führen.

Die J2 Untersuchung ist keine kostenfreie Leistung und muss selbst gezahlt werden, allerdings wird sie von einigen Krankenkassen wie die U10 und U11 Vorsorgeuntersuchung übernommen. Ein frühzeitiges Gespräch mit der Krankenkasse zur Erfragung der Kostenübernahme beseitigt mögliche Ungewissheiten und im schlimmsten Fall ein Auslassen der Vorsorgeuntersuchung des Jugendlichen.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular des Gesundheitsportals.

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